Schwangerenbetreuung

Die Betreuung von Schwangeren durch Hebammen wird von den Krankenkassen und bei Anspruch auf Sozialhilfe auch von den Sozialämtern bezahlt. Dafür ist kein Rezept erforderlich. Jede Schwangere kann sich an eine oder mehrere Hebammen wenden.


Die Betreuung während der Schwangerschaft umfasst: