Schwangerenbetreuung
Die Betreuung von Schwangeren durch Hebammen wird von den Krankenkassen und bei Anspruch auf Sozialhilfe auch von den Sozialämtern bezahlt. Dafür ist kein Rezept erforderlich. Jede Schwangere kann sich an eine oder mehrere Hebammen wenden.
Die Betreuung während der Schwangerschaft umfasst:
- Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt und das Leben mit dem Säugling betreffen
- Hilfe bei Beschwerden (körperlicher oder seelischer Art) oder Wehen
- Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien wie im Mutterpass empfohlen.
- Betreuung bei Risikoschwangerschaften:
Falls bei einer Schwangeren ein Risiko vorliegt (Hoher Blutdruck, extreme Übelkeit, Nierenstau, chronische Schmerzen, Kaiserschnitt oder andere schwere vorausgegangene Geburt, Diabetes, Wachstumsverzögerung des Kindes, krankes Kind, Steißlage, psychische oder soziale Schwierigkeiten oder traumatische Erlebnisse in der Vergangenheit, die die Schwangerschaft beeinträchtigen, besonders große Ängste, usw.)
In diesen Fällen betreue ich Schwangere zusätzlich zu den Ärztlichen Untersuchungen mit Gesprächen, Aufklärung, Körpertherapie und naturheilkundlichen Verfahren. Auch das wird ohne Rezept von den Kassen übernommen.