Kosten
Die Krankenkassen übernehmen laut Gebührenverordnung für Hebammen :
- die Leistungen für Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen und Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen. (Schwangerschaftsbeschwerden können sein: Schmerzen oder körperliche Probleme, aber auch Unwohlsein , Sorgen, mentale Schwankungen….)
- Sie übernehmen die Leistungen bei der Geburt,
- sowie die Hausbesuche in der Zeit bis 12 Wochen nach der Geburt und bei Fragen zum Stillen oder zur Ernährung auch bis 9 Monate nach der Geburt.
Schwangere Frauen, oder Frauen im Wochenbett können sich jederzeit an die Hebamme direkt wenden, Sie brauchen kein Rezept.
Naturheilkundliche Verfahren wie Akupunktur oder Homöopathie werden von den Kassen nicht übernommen, können aber auf private Rechnung erfolgen und müssen selbst bezahlt werden.