Kosten

Die Krankenkassen übernehmen laut Gebührenverordnung für Hebammen :


Schwangere Frauen, oder Frauen im Wochenbett können sich jederzeit an die Hebamme direkt wenden, Sie brauchen kein Rezept.

Naturheilkundliche Verfahren wie Akupunktur oder Homöopathie werden von den Kassen nicht übernommen, können aber auf private Rechnung erfolgen und müssen selbst bezahlt werden.